Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Haus & Energie – Elektro GmbH
Bergstraße 12, 82024 Taufkirchen, Deutschland
(Geschäftsführer: Thomas Schmidbauer – nachfolgend „Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Verbraucher:innen (§ 13 BGB) und Unternehmer:innen (§ 14 BGB). Dies umfasst insbesondere Elektroinstallation, Inbetriebnahmen, Wartungen, Reparaturen, Smart Home-/Loxone-Integrationen, PV-/Speicher-/Wallbox-/Wärmepumpen-Leistungen, Mess- und Prüfleistungen, Materiallieferungen sowie Online- und Shopverkäufe.
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung schriftlich bestätigt.
1.3 Ergänzend kann die VOB/B vereinbart werden. Bei Widersprüchen gilt: individuelle Vereinbarung → diese AGB → VOB/B.
2. Vertragsabschluss und Unterlagen
2.1 Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 14 Tage verbindlich.
2.2 Zeichnungen, Pläne, Stücklisten und Kalkulationen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich ausgewiesener Bedarfs- und Eventualpositionen.
3. Normen, Regeln der Technik und Mitwirkungspflichten
3.1 Alle Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, den VDE-Vorschriften, DIN-Normen, den TAB des zuständigen Netzbetreibers sowie behördlichen Vorgaben.
3.2 Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitigen, freien Zugang zu Anlagen, Zähler- und Verteilerplätzen, APZ/RFZ, stellt Baustrom und Wasser bereit sowie bauseitige Leistungen wie Durchbrüche, Gerüste und erforderliche Unterlagen.
3.3 Der Auftraggeber teilt Umstände mit, die die Ausführung beeinflussen können (z. B. Altanlagen, Feuchte, Schadstoffe, Denkmalschutz).
3.4 Gebühren von Netzbetreibern oder Behörden trägt der Auftraggeber.
3.5 Ruhezeiten / Nachbarschaft: Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Arbeitszeiten keine Verstöße gegen örtliche Ruhezeiten oder Lärmschutzbestimmungen auftreten. Er informiert den Auftragnehmer rechtzeitig, wenn besondere Vorgaben bestehen. Erforderliche Einschränkungen (z. B. Mittagsruhe) sind vor Arbeitsbeginn abzustimmen und werden bei der Kalkulation berücksichtigt.
3.6 Parkmöglichkeit: Bei Baustellen mit einer Dauer von mehr als einem Arbeitstag stellt der Auftraggeber eine nahegelegene Park- oder Be-/Entlademöglichkeit zur Verfügung. Ist dies nicht gegeben, organisiert der Auftragnehmer diese selbst und berechnet die Kosten weiter.
4. Leistungsfristen und höhere Gewalt
4.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.
4.2 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Materialengpässe, Streik, Pandemien, extreme Witterung, behördliche Anordnungen) verlängern Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
4.3 Verzögert sich die Leistung durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, trägt dieser die entstehenden Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten).
5. Änderungen, Zusatzleistungen und Aufmaß
5.1 Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Schriftform.
5.2 Unvorhergesehene technische Erfordernisse (z. B. Querschnittsanpassungen, Schutzmaßnahmen, Leerrohrverlegung) gelten als technisch notwendig und dürfen ohne gesonderte Freigabe ausgeführt werden, sofern keine Alternative besteht. Der Auftraggeber wird nachträglich informiert.
5.3 Aufmaß- und Regieberichte gelten als Leistungsnachweis, sofern nicht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich widersprochen wird.
5.4 Regiestundensätze
Für Arbeiten auf Regie- oder Stundenbasis gelten folgende Verrechnungssätze (Stand: Oktober 2025):
– Auszubildender: 39,90 €/Std.
– Helfer: 49,90 €/Std.
– Geselle: 69,90 €/Std.
– Meister / Techniker: 89,90 €/Std.
Zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Sätze gelten werktags (07:00 – 17:00 Uhr); für Abend-, Nacht- oder Feiertagseinsätze können Zuschläge bis 50 % berechnet werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Sätze bei geänderten Lohn- oder Materialkosten für künftige Aufträge anzupassen.
6. Preise und Preisanpassung
6.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher USt.
6.2 Verpackung, Transport, Entsorgung, Gerätemieten, Park- oder Mautkosten werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
6.3 Grundlage ist die Preislage am Angebotsdatum. Bei Kostensteigerungen von mehr als 10 % zwischen Angebots- und Leistungszeitpunkt ist eine Anpassung zulässig, sofern kein Pauschalpreis mit Preisbindung vereinbart wurde.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7.2 Großprojekte (PV, Speicher, Ladeinfrastruktur, Smart Home):
– 50 % Vorauszahlung bei Auftragserteilung (Baubeginn erst nach Zahlungseingang),
– 40 % bei Arbeitsbeginn,
– 10 % nach Fertigstellung.
Übersteigen die reinen Materialkosten den Betrag der Vorauszahlung, dürfen diese vorab gesondert berechnet werden.
7.3 Erinnerung nach 14 Tagen, Mahnung nach 21 Tagen, rechtliche Verfolgung nach 28 Tagen.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB; weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
7.5 Zurückbehaltungsrechte dürfen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ausgeübt werden.
7.6 Factoring: Bei Aufträgen ab 15.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Factoring- oder Inkasso-Partner mit dem Forderungsmanagement zu beauftragen. Die Forderung kann zu Refinanzierungszwecken abgetreten werden; der Auftraggeber wird darüber in der Rechnung informiert. Mit Zahlung an den benannten Factoring-Partner gilt die Forderung gegenüber dem Auftragnehmer als erfüllt.
8. Lieferung und Gefahrübergang
8.1 Lieferungen erfolgen ab Lager bzw. Hersteller.
8.2 Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe an den Transporteur über, bei Verbrauchern erst mit Übergabe der Ware.
8.3 Teillieferungen sind zulässig und abrechenbar.
9. Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation
9.1 Fertiggestellte Leistungen sind abzunehmen; die Nutzung gilt als Abnahme.
9.2 Geringfügige Mängel hindern die Abnahme nicht.
9.3 Der Auftragnehmer übergibt Mess- und Prüfprotokolle, Einstellwerte, Beschriftungen und Einweisungen.
9.4 Dokumentationsfristen: Protokolle, Zertifikate und Anmeldungen werden innerhalb von acht Wochen nachgereicht. Verzögerungen durch Dritte (Netzbetreiber, Behörden usw.) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Rechnung.
10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
– B2C: 2 Jahre für Lieferungen, 5 Jahre für Arbeiten an Bauwerken oder fest verbundenen Anlagen (z. B. Elektroinstallation im Neubau).
– B2B: 1 Jahr für Lieferungen, 2 Jahre für Werkleistungen (soweit gesetzlich zulässig).
10.2 Mängel durch Überspannung, Fremdeingriffe, Fehlbedienung, fehlende Wartung oder Inkompatibilität von Drittprodukten gelten nicht als Leistungsfehler des Auftragnehmers.
10.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich zu melden und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
10.4 Ersatzteile können durch gleichwertige Komponenten anderer Hersteller ersetzt werden, sofern die Funktion gleichbleibt.
11. Wartung, Betreiberpflichten und Smart Home-Systeme
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Wartungs- und Prüfarbeiten durchzuführen (z. B. RCD-Test, Wallbox-Updates, Speicher-/Wärmepumpen-Checks).
11.2 Unterbleibt die Wartung, erlischt die Gewährleistung, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist.
11.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Systemausfälle, App-Fehler oder Cloud-Dienste Dritter (z. B. Hersteller-, EVU- oder EMS-Plattformen).
11.4 Datenverbindungen, Fernwartungszugriffe und Software-Updates liegen im Verantwortungsbereich des Betreibers; fehlende Updates oder deaktivierte Cloud-Anbindungen können die Gewährleistung einschränken.
12. Haftung
12.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
12.3 Für mittelbare Schäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Software-/Netzausfälle besteht keine Haftung.
12.4 Für Daten- und App-Konfigurationen Dritter (EVU-Portale, EMS-Clouds, Hersteller-APIs) wird keine Verfügbarkeit oder Funktionsgarantie übernommen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Gelieferte und eingebaute Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
13.2 B2B: Bei Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber die Forderung in Höhe des Rechnungswertes vorab an den Auftragnehmer ab.
13.3 Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind unverzüglich anzuzeigen.
14. Produkthaftung und CE-Konformität
Alle gelieferten und verbauten Komponenten sind CE-konform und entsprechen den geltenden Normen. Für nachträgliche Änderungen oder Eingriffe durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
15. Datenschutz und Markenhinweise
Es gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
Marken und Logos Dritter (z. B. KEBA, MENNEKES, Loxone, FENECON, Shelly, SpotMyEnergy) sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und werden nur produktionsbezogen genannt.
16. Widerrufsrecht (nur Verbraucher:innen)
Bei Fernabsatzverträgen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Beginnt die Ausführung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB). Mit vollständiger Leistungserbringung erlischt das