§14 EnWG – Steuerbare Verbraucher

Seit 2024 müssen große Verbraucher wie Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher steuerbar sein. Das bedeutet: Netzbetreiber dürfen diese Geräte zeitweise drosseln, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten und neuen Tarifmodellen. Wir kümmern uns um die fachgerechte Integration und Einrichtung der Steuerboxen.

SolarPaket I („Solarspitzengesetz“

Das Solarpaket I bringt erhebliche Vereinfachungen für Photovoltaikbetreiber. Dazu gehören vereinfachte Anmeldeverfahren, höhere Einspeisevergütungen und neue Fördermöglichkeiten. Gleichzeitig müssen Batteriespeicher künftig gemeldet werden, um den Überblick im Netz zu sichern. Wir beraten Sie zu allen Details und übernehmen die Anmeldung.

Was bedeutet das für Sie?

Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Jede Änderung an der elektrischen Anlage muss dokumentiert und gemeldet werden. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Netzbetreibern wie SWM und Bayernwerk. Mit intelligenter Steuerungstechnik wie Loxone sorgen wir dafür, dass Ihre Anlage nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform betrieben wird.

Elektriker installiert oder überprüft einen modernen Smart Meter in einem Stromverteilerkasten.

Rechtliche Sicherheit & Beratung

Unsere Expertise garantiert, dass Ihre PV-Anlage und alle angeschlossenen Verbraucher den gesetzlichen Anforderungen entsprechen

Wir kombinieren technische Planung mit rechtlicher Sicherheit und erstellen die komplette Dokumentation für Netzbetreiber und Behörden. Damit sind Sie bestens auf zukünftige Änderungen vorbereitet.

Glückliche Familie steht vor ihrem Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Beratungsgespräch zwischen zwei Männern mit Tablet und Monitor, auf dem Stromtarife angezeigt werden.

Mit Haus & Energie rechtssicher in die Zukunft starten! 

Wir sorgen dafür, dass Ihre Energieanlage technisch, rechtlich und wirtschaftlich zukunftssicher ist. Von der Anmeldung über die Umsetzung bis zur Wartung begleiten wir Sie zuverlässig. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als eingetragener Elektrofachbetrieb in München und Umland! 

Elektriker übergibt Kunden eine Dokumentationsmappe vor einem modernen Haus, freundliche Übergabe

Ihre Anfrage dauert nur eine Minute

Viele Fragen – Unsere Antworten

1. Was ist §14a EnWG und warum ist er wichtig für Hausbesitzer?

§14a EnWG regelt die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeichern. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden und Stromnetze zu stabilisieren.

2. Welche Geräte fallen unter §14a EnWG?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Speicherheizungen und andere Großverbraucher ab einer bestimmten Leistungsklasse.

3. Welche Vorteile habe ich, wenn ich mich nach §14a EnWG steuern lasse?

Kunden können reduzierte Netzentgelte oder Vergünstigungen auf den Arbeitspreis erhalten, wenn ihre Geräte zeitweise durch den Netzbetreiber gedrosselt werden dürfen.

4. Muss ich mich an §14a EnWG halten?

Ab 2024 ist die Teilnahme für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtend. Bestandsanlagen sind aktuell nicht betroffen, können sich aber freiwillig anschließen.

5. Wie erfolgt die Steuerung der Geräte durch den Netzbetreiber?

Die Geräte werden über den Smart Meter Gateway oder eine Steuerbox ferngesteuert, um Lastspitzen im Netz zu glätten. Eine komplette Abschaltung ist nicht vorgesehen.

6. Kann mein Netzbetreiber einfach meine Wallbox abschalten?

Nein. Es geht um eine vorübergehende Leistungsreduzierung in Netzengpasszeiten, keine komplette Abschaltung. Kunden behalten Grundladeleistung.

7. Wie beeinflusst §14a EnWG den Betrieb meiner Wärmepumpe?

Wärmepumpen können für wenige Stunden in ihrer Leistung reduziert werden. Durch Pufferspeicher oder intelligente Steuerung bleibt der Wohnkomfort erhalten.

8. Brauche ich spezielle Hardware für §14a EnWG?

Ja, ein Smart Meter Gateway und ggf. eine Steuerbox sind erforderlich. Viele Netzbetreiber bieten diese direkt an.

9. Welche Rolle spielt ein HEMS (Home Energy Management System)?

Ein HEMS optimiert den Betrieb Ihrer Geräte, auch wenn §14a-Steuerung greift. So wird Komfort und Kosteneffizienz sichergestellt.

10. Hat die Teilnahme Einfluss auf meine Stromrechnung?

Ja, durch reduzierte Netzentgelte und smarte Steuerung können sich deutliche Einsparungen ergeben.

11. Was passiert, wenn ich mich nicht an §14a EnWG halte?

Neue Anlagen, die nicht steuerbar sind, können vom Netzanschluss ausgeschlossen werden. Außerdem entfallen mögliche Vergünstigungen.

12. Wie wirkt sich §14a EnWG auf Photovoltaikanlagen aus?

PV-Anlagen selbst sind nicht direkt betroffen, aber Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur können steuerbar gemacht werden

13. Ist eine Wallbox-Meldung beim Netzbetreiber Pflicht?

Ja, Wallboxen ab 3,6 kW Ladeleistung müssen gemeldet werden. Ab 12 kW Ladeleistung ist eine Genehmigung erforderlich.

14. Gibt es rechtliche Vorgaben für Wärmepumpen-Anschlüsse?

Ja, Wärmepumpen müssen separat abgesichert und häufig über einen eigenen Zähler geführt werden, insbesondere in Kombination mit Förderprogrammen.

15. Muss ich für eine PV-Anlage eine Anmeldung vornehmen?

Ja, jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

16. Welche Förderungen sind mit rechtlichen Pflichten verbunden?

Förderprogramme für Wärmepumpen, PV und Ladeinfrastruktur erfordern oft Nachweise wie Fachunternehmererklärungen und Zähleranmeldungen.v

17. Welche Schutzmaßnahmen sind für Wallboxen vorgeschrieben?

Laut VDE 0100-722 sind FI-Schutzschalter (Typ A EV oder Typ B) und eigene Absicherungen Pflicht.

18. Wer ist für die Installation von steuerbaren Geräten verantwortlich?

Nur eingetragene Elektrofachbetriebe mit Konzession dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen installieren und beim Netzbetreiber anmelden.

19. Kann ich mehrere steuerbare Geräte kombinieren (z. B. PV, Wallbox, Wärmepumpe)?

Ja, ein HEMS oder Steuerbox-System kann alle Geräte intelligent miteinander vernetzen, um §14a-Vorgaben einzuhalten.

20. Wird §14a EnWG in Zukunft erweitert?

Ja, die Regelung wird voraussichtlich weitere Verbrauchseinrichtungen einbeziehen, um Netzstabilität und Flexibilität zu erhöhen.

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