§14 EnWG – Steuerbare Verbraucher
Seit 2024 müssen große Verbraucher wie Wallboxen, Wärmepumpen und Batteriespeicher steuerbar sein. Das bedeutet: Netzbetreiber dürfen diese Geräte zeitweise drosseln, um das Stromnetz zu stabilisieren. Dafür profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten und neuen Tarifmodellen. Wir kümmern uns um die fachgerechte Integration und Einrichtung der Steuerboxen.
SolarPaket I („Solarspitzengesetz“
Das Solarpaket I bringt erhebliche Vereinfachungen für Photovoltaikbetreiber. Dazu gehören vereinfachte Anmeldeverfahren, höhere Einspeisevergütungen und neue Fördermöglichkeiten. Gleichzeitig müssen Batteriespeicher künftig gemeldet werden, um den Überblick im Netz zu sichern. Wir beraten Sie zu allen Details und übernehmen die Anmeldung.
Was bedeutet das für Sie?
Für Anlagenbetreiber bedeutet das: Jede Änderung an der elektrischen Anlage muss dokumentiert und gemeldet werden. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Netzbetreibern wie SWM und Bayernwerk. Mit intelligenter Steuerungstechnik wie Loxone sorgen wir dafür, dass Ihre Anlage nicht nur effizient, sondern auch rechtskonform betrieben wird.

Rechtliche Sicherheit & Beratung
Unsere Expertise garantiert, dass Ihre PV-Anlage und alle angeschlossenen Verbraucher den gesetzlichen Anforderungen entsprechen
Wir kombinieren technische Planung mit rechtlicher Sicherheit und erstellen die komplette Dokumentation für Netzbetreiber und Behörden. Damit sind Sie bestens auf zukünftige Änderungen vorbereitet.


Mit Haus & Energie rechtssicher in die Zukunft starten!
Wir sorgen dafür, dass Ihre Energieanlage technisch, rechtlich und wirtschaftlich zukunftssicher ist. Von der Anmeldung über die Umsetzung bis zur Wartung begleiten wir Sie zuverlässig. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als eingetragener Elektrofachbetrieb in München und Umland!

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Viele Fragen – Unsere Antworten
§14a EnWG regelt die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Batteriespeichern. Ziel ist es, Netzüberlastungen zu vermeiden und Stromnetze zu stabilisieren.
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Speicherheizungen und andere Großverbraucher ab einer bestimmten Leistungsklasse.
Kunden können reduzierte Netzentgelte oder Vergünstigungen auf den Arbeitspreis erhalten, wenn ihre Geräte zeitweise durch den Netzbetreiber gedrosselt werden dürfen.
Ab 2024 ist die Teilnahme für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen verpflichtend. Bestandsanlagen sind aktuell nicht betroffen, können sich aber freiwillig anschließen.
Die Geräte werden über den Smart Meter Gateway oder eine Steuerbox ferngesteuert, um Lastspitzen im Netz zu glätten. Eine komplette Abschaltung ist nicht vorgesehen.
Nein. Es geht um eine vorübergehende Leistungsreduzierung in Netzengpasszeiten, keine komplette Abschaltung. Kunden behalten Grundladeleistung.
Wärmepumpen können für wenige Stunden in ihrer Leistung reduziert werden. Durch Pufferspeicher oder intelligente Steuerung bleibt der Wohnkomfort erhalten.
Ja, ein Smart Meter Gateway und ggf. eine Steuerbox sind erforderlich. Viele Netzbetreiber bieten diese direkt an.
Ein HEMS optimiert den Betrieb Ihrer Geräte, auch wenn §14a-Steuerung greift. So wird Komfort und Kosteneffizienz sichergestellt.
Ja, durch reduzierte Netzentgelte und smarte Steuerung können sich deutliche Einsparungen ergeben.
Neue Anlagen, die nicht steuerbar sind, können vom Netzanschluss ausgeschlossen werden. Außerdem entfallen mögliche Vergünstigungen.
PV-Anlagen selbst sind nicht direkt betroffen, aber Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur können steuerbar gemacht werden
Ja, Wallboxen ab 3,6 kW Ladeleistung müssen gemeldet werden. Ab 12 kW Ladeleistung ist eine Genehmigung erforderlich.
Ja, Wärmepumpen müssen separat abgesichert und häufig über einen eigenen Zähler geführt werden, insbesondere in Kombination mit Förderprogrammen.
Ja, jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Förderprogramme für Wärmepumpen, PV und Ladeinfrastruktur erfordern oft Nachweise wie Fachunternehmererklärungen und Zähleranmeldungen.v
Laut VDE 0100-722 sind FI-Schutzschalter (Typ A EV oder Typ B) und eigene Absicherungen Pflicht.
Nur eingetragene Elektrofachbetriebe mit Konzession dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen installieren und beim Netzbetreiber anmelden.
Ja, ein HEMS oder Steuerbox-System kann alle Geräte intelligent miteinander vernetzen, um §14a-Vorgaben einzuhalten.
Ja, die Regelung wird voraussichtlich weitere Verbrauchseinrichtungen einbeziehen, um Netzstabilität und Flexibilität zu erhöhen.